Aufenthaltsgenehmigung
und Cedula
Um in Paraguay länger als 3 Monate leben zu können,
benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Dafür müssen zunächst folgende Dokumente aus Deutschland mitgebracht
werden:
gültiger Reisepass
Geburtsurkunde
überbeglaubigtes Führungszeugnis
eventuell Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil
bei schulpflichtigen Kindern: letztes Schulzeugnis
Diese Dokumente (außer Reisepass) müssen dann von der paraguayischen Botschaft in Berlin beglaubigt werden. Das einzige
Dokument, welches hierbei eine befristete Gültigkeit hat, ist das
Führungszeugnis. Das Schulzeugnis muss vorab noch vom zuständigen
Kultusministerium bestätigt werden.
Des Weiteren benötigt man entweder einen Kapitalnachweis von
5.000 US$ pro erwachsener Person (bei Ehepaaren nur einmalig
fällig), einzuzahlen auf ein Konto einer in Paraguay ansässigen
Bank. Diese Einlage muss für mindestens ein halbes Jahr festgelegt werden, wobei diese verzinst wird. Oder man weist einen
Immobilienbesitz in Paraguay nach, welcher bestimmte Voraussetzungen
erfüllen muss.
Alle weiteren, noch notwendigen Dokumente werden hier vor Ort besorgt.
Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass inzwischen die Aufenthaltsgenehmigung wirklich dauerhaft gültig ist und nicht mehr alle
10 Jahre erneuert werden muss.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung folgender
Dokumente behilflich:
Daueraufenthaltsgenehmigung
Certificado de Retorno (Rückreisezertifikat)
Cedula (paraguayischer Personalausweis)
paraguayischer Führerschein
Die Preise hierfür richten sich nach Art und Umfang der zu
beschaffenden Dokumente und sind auf Anfrage erhältlich.
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